Grobblech-Lieferungen der Salzgitter AG in die USA mit Strafzoll belegt

10.04.2017 | Salzgitter AG


US Handelsministerium belegt Grobblech-Lieferungen der Salzgitter AG für konzerneigenes Rohrwerk und an weitere US-Kunden mit hohem Strafzoll

Am 30.03.2017 hat das US-Handelsministerium (DOC) Lieferungen von Grobblech aus Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Belgien sowie weiteren außereuropäischen Ländern mit hohen Strafzöllen belegt. Dies ist das Resultat einer im April 2016 von mehreren US-Stahlherstellern angestrengten Klage, in der diesen Ländern und ihren Herstellern Preisdumping und Schädigung des US-Marktes vorgeworfen wird.

Nach der Definition der World Trading Organization (WTO) wird es als Dumping bezeichnet, wenn eine Ware in einem Einfuhrland zu einem geringeren Preis als im Heimatmarkt des Ausfuhrlandes verkauft wird. Das DOC bezeichnet dies auch als Verkauf eines importierten Produktes zu einem „unfairen Wert“.

Im Fall der Salzgitter AG waren Lieferungen von rund 200.000 Tonnen der Ilsenburger Grobblech GmbH und der Mannesmann Grobblech GmbH Gegenstand der Untersuchung. Über 90 % dieses Materials sind von der Europipe-Tochter Berg Steel Pipe Corporation in Florida, USA, zu Pipelinerohren für den US-Markt verarbeitet worden. Europipe ist ein Joint Venture der Salzgitter AG mit der AG der Dillinger Hüttenwerke.

Am 30.03.2017 wurde vom DOC entschieden, die Grobblech-Lieferungen des Salzgitter-Konzerns in den US-Markt künftig mit 22,9 % Strafzoll zu belegen.

Die Salzgitter AG hat zur Aufklärung der Vorwürfe in vollem Umfang mit den US-Behörden kooperiert und während der vergangenen Monate erheblichen Aufwand betrieben, um nachzuweisen, dass der Vorwurf des Preisdumpings unberechtigt ist. So wurden mehrere Millionen Datensätze mit Informationen über sämtliche Grobblech-Geschäfte des Salzgitter-Konzerns im In- und Ausland zusammengestellt und übermittelt. Aus der Auswertung der Daten und der Bewertung sämtlicher Fakten lässt sich aus Sicht der Salzgitter AG kein Dumping-Tatbestand ableiten.

Die Entscheidung des DOC und die Höhe der Strafzölle für unsere Produkte sind daher für uns nicht nachvollziehbar.